Abgeltungssteuer

Am 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Besteuerung aller Kapitalerträge, Zinsen und Dividenden. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer ist einheitlich und beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 bzw. 9 Prozent Kirchensteuer.

Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung der Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375 % ohne Kirchensteuer. Bei einer Kirchensteuerpflicht erhöht sich die Gesamtsteuerbelastung auf 27,819 Prozent bei 8%-iger und auf 27,995 Prozent bei 9%-iger Kirchensteuer.

Diese Abgeltungssteuer wird automatisch von allen Zinsen und Kapitalerträgen, die Anleger und Sparer erhalten, direkt von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Bis zum 31.12.2008 war es so, dass Zinserträge, die oberhalb des Sparerfreibetrages lagen, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wurden.

Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 haben Anleger mit einem Grenzsteuersatz von mehr als 25 Prozent Vorteile gegenüber den Vorjahren.

Speziell für Anleger von Tagesgeld und Festgeld kann gesagt werden, dass die Einführung der Abgeltungssteuer eine spürbare Entlastung mit sich bringt.

Je höher der persönliche Steuersatz eines Anlegers ist, umso größer ist die Steuerentlastung durch die Einführung der Abgeltungssteuer.

Sollt der Grenzsteuersatz eines Anlegers unter dem der Abgeltungssteuer liegen, können die zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.