Einlagensicherung
Mit der Einlagensicherung bezeichnet man die freiwilligen und gesetzlichen Maßnahmen einer Bank zum Schutz des Kunden im Falle einer Insolvenz der Bank.
Gesetzliche Einlagensicherung
Generell sind in Deutschland die Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken nur zu 90 Prozent und bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro versichert. Ein Anleger der auf einem derart versichertem Konto 20.000 Euro anlegt, bekommt im Falle einer Bankenpleite 18.000 Euro zurück (90 Prozent von 20.000 Euro). Bei einer Anlage von 50.000 Euro bei derselben Bank würde der Sparer nur den Maximalbetrag von 20.000 Euro zurückbekommen. Da man hierbei nicht wirklich von einer sicheren Geldanlage sprechen kann, haben sich die verschiedensten privaten Kreditinstitute, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland in verschiedenen Sicherungssystemen zusammengeschlossen mit einer freiwilligen Einlagensicherung.
Freiwillige Einlagensicherung
Viele Banken auch außerhalb Deutschlands bieten über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus noch weitere freiwillige Einlagensicherungen an. In Deutschland geschieht dies über verschiedene Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände. Diese Einlagensicherungsfonds bieten dem Kunden ein sehr hohes Maß an Schutz und Sicherheit weit über den gesetzlichen Anforderungen.
Europäsche Union
In einer EU-Richtlinie, die bis 30. Juni 2009 durch die EU-Staaten umgesetzt werden soll, ist die Erhöhung der Mindestgarantie auf 50.000 EUR, die Verkürzung der Frist für die Behörden zur Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die Auszahlung auf 20 Arbeitstage vorgesehen. Die EU-Staaten können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen festlegen.
Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet.
| Land | geschützter Anteil | Höchsbetrag der Entschädigung |
| Belgien | 100% | 20.000,00 Euro |
| Dänemark | 100% | 300.000,00 DKK, entspricht etwa 40.000 Euro |
| Deutschland | 90% | 20.000,00 Euro |
| Finnland | 100% | 25.000,00 Euro |
| Frankreich | 100% | 70.000,00 Euro |
| Griechenland | 100% | 20.000,00 Euro |
| Großbritannien | 100% | 50.000,00 GBP, entspricht etwa 63.000 Euro |
| Irland | 90% | 20.000,00 Euro |
| Italien | 100% | 103.291,38 Euro |
| Luxemburg | 100% | 20.000,00 Euro |
| Niederlande | 100% | 100.000,00 Euro (bis zum 7.10.2008: 20.000 (100%) / 40.000 Euro (90%)) |
| Österreich | 100% (natürliche Personen) | (natürliche Personen) Ab 01.10.2008 vorübergehend VOLLE Einlagensicherung bis 31.12.2009 auf Grund der Finanzkrise, danach bis 100.000,00 Euro pro Person und Kreditinstitut |
| Portugal | 100% | 33.750,00 Euro |
| Schweden | 100% | 250.000 SEK, entspricht etwa 26.000 Euro, Verdopplung beabsichtigt |
| Spanien | 100% | 20.000,00 Euro |












